Leistungsbewertung Chemie
1. Kompetenz- und Anforderungsbereiche
Im Sinne der Orientierung an Standards werden bei der Leistungsbewertung im Fach Chemie die im Kernlehrplan für das Fach Chemie für die Jahrgangsstufen 5-9 in Gymnasien des Landes Nordrhein Westfalen ausgewiesenen Bereiche der prozess- und konzeptorientierten Kompetenzen zu gleichen Anteilen berücksichtigt. Die im Jahre 2004 veröffentlichten KMK Bildungsstandards im Fach Chemie für den mittleren Schulabschluss bilden die Grundlage des Kernlehrplans. In diesen Bildungsstandards ist ausformuliert, welche konkreten Leistungen die Schülerinnen und Schüler in den Kompetenzbereichen „Fachwissen“ (konzeptorientierte Kompetenz), „Erkenntnisgewinnung“, „Kommunikation“ und „Bewertung“ (prozessorientierte Kompetenzen) erbringen müssen, um eines der drei möglichen Anforderungsniveaus (Aufgabenschwierigkeit) zu erfüllen.
Es ergibt sich folgendes Raster:
Kompetenzbereich - Fachwissen |
Kompetenzbereich - Bewertung |
AF I: Kenntnisse und Konzepte zielgerichtet wiedergeben |
AF I: Vorgegebene Argumente zur Bewertung eines Sachverhalts erkennen und wiedergeben |
Kompetenzbereich - Erkenntnisgewinnung | Kompetenzbereich - Kommunikation |
AF I: Bekannte Untersuchungsmethoden und Modelle beschreiben, Untersuchungen nach Anleitung durchführen |
AF I: Bekannte Informationen in verschiedenen fachlich relevanten Darstellungsformen erfassen und wiedergeben AF II: Informationen erfassen und in geeigneten Darstellungsformen situations- und adressatengerecht veranschaulichen AF III: Informationen auswerten, reflektieren und für eigene Argumentationen nutzen |
2. Unterrichtsbeiträge
2.1 Mündliche Beiträge
Die Schülerinnen und Schüler können sich im Chemieunterricht der Sekundarstufe I in Form verschiedenartiger mündlicher Unterrichtsbeiträge einbringen. 2/3 der Endnote setzt sich aus den folgenden Beitragsarten zusammen:
- Mündliche Beiträge im Unterrichtsgespräch
- Selbständiges Arbeiten im Rahmen von Einzelarbeit und kooperativer Lernformen, inkl. experimenteller Arbeiten.
Die 2 Beitragsarten haben den gleichen Stellenwert und ihr Anteil in der Endnote richtet sich danach, wie häufig die Schülerinnen und Schüler aufgrund der angewendeten Unterrichtsverfahren die Gelegenheit dazu bekommen haben, die jeweilige Beitragsarten zu erbringen.
2.1. Benotung der mündlichen Beiträge im Unterrichtsgespräch
Die Notenvergabe richtet sich nach der Qualität, Häufigkeit und Kontinuität der Unterrichtsbeiträge.
- Notenbereich „sehr gut“: Regelmäßige Unterrichtsbeiträge im Anforderungsbereich I und II sowie gelegentliche Unterrichtsbeiträge im Anforderungsbereich III.
- Notenbereich „gut“: Regelmäßige Unterrichtsbeiträge im Anforderungsbereich I sowie gelegentliche Unterrichtsbeiträge im Anforderungsbereich II.
- Notenbereich „befriedigend“: Regelmäßige Unterrichtsbeiträge im Anforderungsbereich I.
- Notenbereich „ausreichend“: Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht, hauptsächlich im Anforderungsbereich I, Beiträge sind im Wesentlichen richtig.
- Notenbereich „mangelhaft“: nur nach Aufforderung Mitarbeit im Unterricht, (Anforderungsbereich I), Beiträge sind teilweise richtig.
- Notenbereich „ungenügend“: auch nach Aufforderung keine Mitarbeit im Unterricht oder nur fachlich falsche Unterrichtsbeiträge
2.2 Benotung der selbständigen Arbeiten in kooperativen Lernformen Prinzipiell unterliegt die Bewertung dieses Bereichs ebenfalls den oben angeführten Kriterien. Der Leistungsstand kann hier auf verschiedene Weise diagnostiziert werden, etwa durch aufmerksame Beobachtung der Gruppenarbeit und Einstufung der Einzelleistung durch den Lehrer, durch schriftliche Evaluationen der Teamarbeit durch die Schülerinnen und Schüler oder durch die Auswertung der schriftlichter Arbeiten oder Präsentation der Gruppenergebnisse.
Obwohl Aspekte wie „Verantwortungsbewusstsein“ und „Sozialverhalten“ bereits schwerpunktmäßig in den Kopfnoten der Zeugnisse berücksichtigt werden, lassen sich Kriterien, wie „verantwortungsvoller Umgang mit den Einrichtungen und Ausstattungen“, „verantwortungsvolles Verhalten beim Experimentieren“ sowie „Sozialkompetenz beim Arbeiten im Team“ nicht aus dem Bereich selbständiges Arbeiten (Punkt 2) im Physikunterricht abkoppeln und bilden daher auch einen wichtigen Teil der Chemienote.
2.3 Sonstige Beiträge
Zusätzlich werden für die folgenden, vorwiegend schriftlichen Leistungen gesonderte Noten vergeben, die zusammen 1/3 der Halbjahresgesamtnote entsprechen:
- Protokollführung
- Dokumentationen
- Präsentationen
- Lernplakate
- Referate
- Freiwillige Sonderarbeiten
- Schriftliche Übungen (Tests)
Das Anfertigen der Hausaufgaben gehört nach §42(3) SchG zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. In der Leistungsbeurteilung werden sie jedoch nur im Rahmen auf ihnen basierender Unterrichtsbeiträge berücksichtigt.
3. Sekundarstufe II
Für die Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II gelten die gleichen Prinzipien, wie sie für die Sekundarstufe I oben formuliert worden sind. Die Schülerinnen und Schüler haben aber in der Sekundarstufe II die Option Chemie als schriftliches Fach zu wählen. Ist das der Fall, setzt sich die Endnote im Fach Chemie aus den Leistungen der sonstigen Mitarbeit (mündliche Note) und der Klausurbewertungen (schriftliche Noten) zu jeweils 50% zusammen.