Die Stadt Lohmar hat für das laufende Anmeldeverfahren beschlossen, nach § 46,6 des SchulG NRW zunächst für alle Lohmarer Kinder die Möglichkeit eines Gymnasialplatzes zu eröffnen. Sollte es weniger als 120 Anmeldungen aus der Stadt Lohmar geben und somit noch Plätze für Schülerinnen und Schüler anderer Kommunen frei sein, werden wir uns bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler für die zur Verfügung stehenden Plätze an die vorgegebenen Kriterien der APO SI §1 (2) halten:

1) Bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern

2) Gleiche Anzahl von Jungen und Mädchen

3) Losverfahren (bei Anmeldeüberhang)

 

Wir freuen uns auf jedes einzelne Kind, welches sich entscheidet, zu uns an die Schule zu kommen und sind schon sehr gespannt auf den neuen Jahrgang.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre / eure

Birgit Fels

Kommissar. Schulleiterin